Für die Bearbeitung von Kreditverträgen berechnen viele Banken ihren Kunden eine Gebühr. Das könnte sich, sehr zur Freude der Kunden, bald ändern. Zumindest dann, wenn man einen Blick auf das Urteil des Oberlandsgerichts Karlsruhe wirft, denn dann könnte ein solches Vorgehen bald hinfällig sein. In dem Urteil erklärte das OLG die diesbezügliche Klausel in den Preis-Leistungsverzeichnissen der Bank für unwirksam. Da ein grundsätzliches Urteil zu dieser Thematik vom Bundesgerichtshof noch aussteht, hat das OLG jedoch eine Revision zugelassen. weiter lesen