Das Disagio bezeichnet im weitesten Sinne eine Art Bearbeitungsgebühr, die in den Effektivzins eingerechnet wird. Es kann frei verhandelt werden und mindert den Auszahlungsbetrag des Darlehens, wobei der Kreditbetrag jedoch zu 100 Prozent verzinst und zurückgezahlt werden muss. Bei einem Disagio von 6 Prozent wird also nur 94 Prozent der Kreditsumme an den Kreditnehmer ausbezahlt. Meist liegt der Grund des Kreditgebers, ein Disagio zu verlangen in einem entsprechend niedrigeren Nominalzinssatz. Das Disagio gilt somit als vorab bezahlter Zins auf das Darlehen, was für den Kreditnehmer den Vorteil hat, dass die monatliche Tilgungsrate während des Zeitraums der Zinsbindung demzufolge niedrig gehalten wird.