Wer seinen Kredit bereits vor der im Kreditvertrag vereinbarten Zinsfestschreibungszeit zurückzahlen möchte, für den wird ein Entgelt fällig, welches die außerplanmäßige Rückführung des Darlehns vergütet. Ist keine Zinsfestschreibung vereinbart, spielt die Vorfälligkeitsentschädigung keine Rolle und entfällt. In Deutschland ist, besonders bei Immobilienkrediten, eine langfristige Zinsbindung die Regel. Das hat für Bank und Kunden gleichermaßen gewisse Vor- und Nachteile. Bei sinkenden Zinssätzen innerhalb der Zinsfestschreibungszeit profitiert die Bank, da sie vom Kreditnehmer immer noch den zuvor vereinbarten Zinssatz erhält. Andersherum freut sich der Kunde bei steigenden Zinssätzen innerhalb der Zinsfestschreibungszeit, denn sein Zinssatz bleibt gleich und wird während der Laufzeit nicht erhöht. weiter lesen