Wer den Kauf eines eigenen Heims anvisiert, der sollte zunächst mit seiner Bank über eine mögliche Finanzierung sprechen und den gewährten Kreditrahmen abstimmen. Oftmals wird der von der Bank gewährte Kreditrahmen fälschlicherweise Fehlinterpretiert, denn nicht nur die Kosten für das Objekt sollten in die Kalkulation mit Einfließen.
Das Traumhaus oder die Wunschwohnung ist gefunden. Die Finanzierung ist bereits in trockenen Tüchern und auch an eine Reserve für die noch ausstehenden Renovierungsarbeiten wurde gedacht. Selbstverständlich wird knapp kalkuliert und auch das angesparte Vermögen eingerechnet, je niedriger die Kreditsummer, je schneller gehören die vier Wände schließlich einem selbst. Die Folgekosten, die unumwindbar nach dem Hauskauf auf den neuen Besitzer zukommen, werden dabei gerne verdrängt. Dabei machen sie einen nicht unerheblichen Teil aus. Etwa 10 Prozent des Kaufpreises muss nochmals auf die Kreditsumme aufgeschlagen werden. Ein fataler Rückschlag, hat man schon die gesamte zugesagte Kreditsumme der Bank für Kaufpreis und Renovierung kalkuliert.
Nach dem Hauskauf kommen die Folgekosten! Hierzu gehört, sofern ein Makler in den Haus- oder Wohnungskauf involviert war, eine Maklercourtage, die je nach Bundesland variiert. Für seine Bemühungen werden zwischen 3,57 Prozent und max. 7,14 Prozent des Kaufpreises fällig. Auch der Notar, der den zwischen den beiden Parteien geschlossenen Vertrag für den Kauf beurkundet, schlägt mit 1 bis 2 Prozent des Kaufpreises zu Buche. In diesen Kosten enthalten sind in der Regel die 0,5 Prozent vom Kaufwert ausgehenden Kosten für die Bestellung der Grundschuld beim Grundbuchamt. Natürlich möchte auch das Finanzamt vom Immobilienkauf profitieren und verlangt eine Grunderwerbssteuer von 3,5 Prozent des Kaufpreises. Die Steuer ist allerdings nur auf den Haus- und Grundstücksanteil zu entrichten. Im Kaufpreis aufgeführte Einbauten, die gesondert berechnet wurden (Einbauküche, Möbel), müssen nicht versteuert werden!
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