Immobilienkredite sind, wie der Name schon deutlich macht, Geldmittel zur Finanzierung von Immobilien. Zwischen privater und gewerblicher Immobilienversicherung wird jedoch im Bankenwesen, aufgrund der unterschiedlichen Risikoprofile deutlich unterschieden. Von gewerblicher Immobilienfinanzierung ist die Rede, wenn die von der Finanzierung betroffene Immobilie zum Betriebsvermögen gehört, private Immobilienfinanzierungen könne daher auch von Gewerbetreibenden vorgenommen werden, wenn es die Immobilie nicht zum Betriebsvermögen gehört.

Bei der privaten Immobilienfinanzierung wird zwischen dem Eigennutzen und der Kapitalanlage unterschieden. Entweder der Kreditnehmer bewohnt das erworbene oder zu bauende Objekt selber oder tritt als Vermieter desselben auf. Entsprechend der Nutzung werden unterschiedliche Risikoprofile veranlagt. Neben Banken und Bausparkassen kommen für die Kreditvergabe zur privaten Immobilienfinanzierung auch die Landesförderinstitute, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und diverse Versicherungsgesellschaften in Frage. Rund 70 Prozent aller Immobilienkreditgeschäfte werden dabei direkt von Bausparkassen oder Banken übernommen, der restliche Prozentsatz verteilt sich auf Kreditvermittler, wie beispielsweise Versicherungsgesellschaften und auch die Internetkreditvergabe spielt eine immer größere Rolle im Privatkreditgeschäft.

Aus der Sicht der Kreditvergeber gibt es kaum ein Kreditgeschäft, welches dem Kreditgeber mehr Sicherheiten offeriert, denn zur Absicherung des gewährten Darlehens werden vom Kreditnehmer Grundschuldeintragungen oder Hypotheken auf das Kaufobjekt verlangt. Die Rückzahlung der Kredite erfolgt in der Regel nach den im Vertrag vereinbarten Konditionen innerhalb eines festgelegten Zeitraums in Form von Zins und Tilgung. Dies kann als Annuitätendarlehen oder in Form eines Bausparvertrages erfolgen, aber auch eine Tilgungsaussetzung anstelle der üblichen Tilgungsleistung kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Hier werden zwar die anfallenden Zinsen bezahlt, die Tilgung hingegen erfolgt über ein Tilgungssurrogat, etwa durch die Abtretung von Investmentfonds, Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen des Kreditnehmers.