Wird ein Kredit nicht direkt bei seiner Auszahlungsreife in Anspruch genommen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, kann die Bank dafür einen Bereitstellungszins verlangen. In der Regel liegt der bereistellungszinsfreie Zeitraum zwischen 6 und 12 Monaten ab dem Beginn des Kreditvertrages. Wird der Kredit erst nach diesem Zeitraum abgerufen, so entstehen für den Kreditnehmer Kosten für die Breitstellung in Höhe von jährlich 3 Prozent, bzw. 0,25 Prozent monatlich auf den noch nicht ausgezahlten Kredit. Die Höhe des Bereitstellungszinses ist Verhandlungssache, auch die zinsfreie Bereitstellungzeit hängt vom Verhandlungsgeschick des Kreditnehmers ab.