Wer sich Geldmittel bei einem Kreditinstitut oder auch einer Privatperson ausleihen möchte, der muss, vereinfacht gesagt, dafür bezahlen. Im Fachjargon spricht man jedoch nicht von Bezahlung, sondern definiert die Kosten für das Leihen der Geldmittel als Zinsen. Die Höhe dieser Zinsen wird im Darlehensvertrag festgelegt und richtet sich nach Angebot und Nachfrage.
Der Zinssatz wird in Prozent ausgedrückt und beschreibt dabei den Preis, den der Kreditnehmer für die Inanspruchnahme des geliehenen Kapitals an den Kreditgeber zahlen muss. Üblicherweise wird der Zins auf ein Jahr bezogen und im entsprechenden Prozentsatz angegeben, bezieht sich aber auf die vereinbarte Kreditlaufzeit. Bei diesem Nominalzins werden jedoch weder die Verrechnungsmethoden der Bank noch anfallende Kreditnebenkosten mit einbezogen, es handelt sich also um den „reinen“ Zins des Darlehens.
Die Angabe des effektiven Zinssatzes findet weitaus mehr Interesse bei Kreditnehmern, schließt er doch sämtliche Kosten, die für den Kredit anfallen ein und lässt sich somit besser Vergleichen, als der Nominalzins. Der Effektivzins setzt sich dabei aus dem Nominalzins und weiteren Faktoren zusammen und wird zusätzlich vom Disagio, der Tilgungsrate und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt. Eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Darlehensangebote ist daher nur möglich, wenn dieselbe Zinsfestschreibungsdauer zugrunde gelegt wird. Auch Faktoren wie Tilgungsfreijahre, Tilgungsersatz, Bearbeitungsgebühren und die Art der Tilgungsverrechnung werden für die Vergleichbarkeit von Kreditangeboten mit einbezogen und helfen bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses.
Mit einem einfachen Rechenweg lassen sich die effektiven Jahreszinsen ganz einfach berechnen und unterschiedliche Kreditangebote für jedermann vergleichbar machen.
Zunächst multipliziert man die Kreditkosten, zu denen der gesamte Rückzahlungsbetrag minus dem Auszahlungsbetrag gehören, mit 24, man erhält Ergebnis A. Achtung, auch Bearbeitungsgebühren, Zinsen, eventuelle Restschuld- oder Kreditversicherungen gehören zu den Kreditkosten und müssen mit eingerechnet werden. Für Ergebnis B wird die Kreditlaufzeit in Monaten + 1 mit dem Nettodarlehensbetrag, also dem Darlehensnennbetrag abzüglich der Kreditkosten, multipliziert. Nun muss nur noch Ergebnis A durch Ergebnis B geteilt werden und man erhält den effektiven Jahreszinssatz.
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